Stein des Anstoßes ist dieser unsäglich schlechte Artikel Broders in der Welt http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article13688685/Islamische-Moralpolizisten-fordern-Scharia-Zonen.html In dem Artikel verbreitet er seine anti-islamische Hetze in seiner üblichen Manier, wobei er – wie ebenfalls von ihm bekannt – weder Quellen noch Fakten nennt. Insofern kann getrost auf den Artikel Arbias http://www.scienceblogs.de/zoonpolitikon/2011/10/wir-basteln-uns-ein-weltbild-mit-dank-and-henryk-a-broder.php verwiesen werden, der den Artikel Broders wunderbar seziert und dabei dessen Methodik aufzeigt.
In einem Punkt gehen allerdings beide Artikel fehl und das ist die Behauptung Broders, dass auch in deutschen Städten „Scharia-Richter“ bei Konflikten unter Muslimen „Urteile“ nach den Regeln des Islam fällten und die Interpretation Arbias, dass es sich dabei wohl nur um zivilrechtliche Urteile handele.
Fakt ist, dass tatsächlich zahlreiche “Urteile” in Deutschland – auch im Strafrecht – nicht von der deutschen Justiz gefällt werden. Dies trifft jedoch weder allein auf islamische Minderheiten zu, noch ist es ein Ausdruck entsprechender Religiösität, sondern einfach ein Phänomen, dass sich immer dann beobachten lässt, wenn es der organisierten Kriminalität gelungen ist, die soziale und kulturelle Hegemonie in einer Gegend oder auch nur einem Milieu zu bestimmen.
Broder geht also falsch in der Annahme, dass die Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland nicht den Regeln und “Urteilen” ihrer Gemeinschaft unterworfen wären. Denn auch in dieser Hinsicht existiert eine Form von Gerichtsbarkeit. Worauf Broder anspielt, ist dabei das Phänomen der arabischen Friedensrichter, dass Joachim Wagner in seinem Werk dazu darstellt http://www.dradio.de/dlf/sendungen/andruck/1581305/.
Dieser zieht zwar zum Teil meiner Ansicht nach die falschen Schlüsse, hat jedoch im Gegensatz zu Broder gut recherchiert und beschreibt das Phänoment recht treffend.
Nichtsdestotrotz ist es keineswegs ein Phänomen, dass sich lediglich auf die arabische Parallelgesellschaft beschränkt. Eine Paralleljustiz hat sich auch im Bereich des so genannten “Rockermilieus”, der italienisch, albanisch und russisch geprägten “Mafias” oder letztlich auch im Investmentwesen etabliert.
Derartige Parallelgerichtsbarkeiten stellen in der Tat ein großes Problem für den Rechtsstaat dar, werden aber gerade nicht dadurch bekämpft, dass man derartigen Gruppen weiteren Mitgliederzustrom beschert, in dem man ganzen Bevölkerungsschichten den Zugang zur Mitte der Gesellschaft verschließt. Vielmehr bedarf es einer wirklichen Integrationspolitik, die keine Selbstverleugnung von den zu integrierenden Gruppen fordert, sondern lediglich das Bekenntnis zum Kern unserer Gesellschaftsordnung dem Grundgesetz. Doch gerade letztere Bekenntnis ist es, die auch großen Teilen der vermeintlich integrierten “urdeutschen” Bevölkerung fehlt.
Dies gilt dabei nicht nur für etwaige Prügelhorden vom rechten oder linken Rand sondern genauso für Innenminister, die sich gern über die Anforderungen des Grundgesetzes hinweg erheben oder Wirtschaftseliten, die bewusst den Rechtsbruch in Kauf nehmen.